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Hankamp Rehab - Partner für innovative Rehabilitationsmedizin
Hankamp Rehab - innovative Rehabilitationsmedizin

Ihr Partner für innovative

Rehabilitationsmedizin

Produktwelt

AGB

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen den Kunden und Hankamp Rehab BV abgeschlossen werden über die Lieferung und Installation von Produkte. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Hankamp Rehab BV nicht verbindlich.

 

II. Vertragsabschluss

  • Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. #

  • Ein Vertragschluss kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Hankamp Rehab BV zustande. - Zum Vertragschluss gehört auch das Dienstleistungsvertrag.

     

III. Preise

  • Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Preise sind Installation angeführt für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferumfang. Zusätzliche Dienstleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erbracht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.

  • Alle Preise verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit diese geschuldet wird.

  • Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen kann Hankamp Rehab BV bei kurzfristigen Kostenerhöhungen, die sowohl vorhersehbar als auch nicht vorhersehbar waren, den Kaufpreis entsprechend anpassen.

  • Entwürfe und Planungen, auf denen das Angebot beruht, sind kostenlos und unverbindlich.

 

IV. Kostenvoranschlägen, technischen Zeichnungen und andere Unterlagen

  • Die in Prospekten, Angeboten und sonstigen Drucksachen enthaltenen technischen Angaben, Abbildungen, bei denen es sich nicht um geprüfte Zeichnungen handelt, sowie Maß- und Gewichtsangaben dienen lediglich der Produktbeschreibung und gelten als unverbindliche Durchschnittswerte. Sie stellen keine Beschreibung von Beschaffenheit oder Qualität dar und begründen keine Beschaffenheits-, Qualitäts- oder Haltbarkeitsgarantie, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich eingeräumt wird.

  • Hankamp Rehab BV behält sich das uneingeschränkte Eigentumsrecht sowie das Urheberund Nutzungsrecht an allen Kostenvoranschlägen, technischen Zeichnungen und anderen Unterlagen, die einem Angebot beigefügt sind, vor; diese dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hankamp Rehab BV Dritten zugänglich gemacht werden.

 

V. Lieferung

  • Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Lieferzeiten.

  • Hankamp Rehab BV wird den Kunde alle ihm Verpflichtungen erklären wie z.B. die Leistung einer Anzahlung. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend wenn die Verpflichtungen nicht erfüllt sind.

  • Bei Lieferverzug ist dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von 16 Kalenderwoche zu gewähren.

  • Auch in Fällen von höherer Gewalt und sonstige, vom Parteiwillen unabhängige Umstände, hat der Verkäufer für die Lieferung eine angemessene Nachfrist.

  • Strafe oder Schadenersatz jeder Art wegen verspäteter Lieferung durch den Verkäufer sind ausgeschlossen.

 

VI. Installation

  • Hankamp Rehab BV ist verantwortlich für die notwendigen Einrichtungen, Versorgungsmaßnahmen und Bedingungen für die Installation die Ware und sorgt dafür dass diese Mitteln rechtzeitig verfügbar sind.

  • Hankamp Rehab BV sorgt u.a. für eigenen Rechnung und auf eigenes Risiko dafür, dass es den Mitarbeiter ermöglicht wird die Tätigkeiten auszuführen. Unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsvorschriften und anderen Vorsorgemassnahmen stellt Hankamp Rehab BV die nötigen Hilfsmittel zur Verfügung.

 

VII. Gewährleistung und Mängelansprüche

  • Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt und Installation innerhalb von vierzehn Tagen auf ihre Unversehrtheit, Vollständigkeit, Identität und Qualität zu überprüfen.

  • Die gelieferte Ware gilt als genehmigt, wenn Hankamp Rehab BV nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware oder bei versteckten Mängeln innerhalb von vierzehn Tagen nach der Entdeckung des Mangels eine schriftliche und detaillierte Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar waren, zugeht.

  • Bei einem berechtigten Anspruch des Käufers entscheidet der Verkäufer:
    a) entweder den Käufer zu beauftragen, auf Kosten des Verkäufers die mangelhafte Ware selbst nachzubessern oder nachbessern zu lassen oder an den Verkäufer zur Nachbesserung frachtfrei zurückzusenden oder
    b) die mangelhafte Ware oder deren Teile selbe zu ersetzen.

  • Fehlerhafte Angaben zur Verarbeitung der Ware in unseren Liefer- oder Installationsanleitungen oder sonstigen Informationen über die Benutzung der Ware begründen keine Sachmängelansprüche bezüglich der gelieferten Gegenstände.

  • Nicht alle Mängeln fallen unter Gewährleistung. Normalen Verschließ ist kein Sachmangel genauso wie die Ersetzung von Teile wie vereinbart im Dienstleistungsvertrag.

  • Die Gewährleistungsfrist, wie vereinbart im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung, beginnt mit dem Tag der Warenübernahme zu laufen.

  • Die Gewährleistungsfrist kann nicht mit normalen Verschließ, das heißt die Lebensdauer der Ware, und die Bedingungen wie vereinbart im Dienstleistungsvertrag verwechselt werden.

 

VIII. Haftung und Eigentumsvorbehalt

  • Hankamp Rehab BV haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die das Produkt verursacht hat. Die Haftung für einen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

  • Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer erwirbt daher erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises Eigentum an den gelieferten Waren.

 

IX. Anwendbares Recht

  • Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verträge zwischen Hankamp Rehab BV und den Kunden sind ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.